Landeskrebsregistergesetz

Seit 1.10.2011 sind wir durch das Landeskrebsregistergesetz Baden-Württemberg verpflichtet, vierteljährlich Krebserkrankungen unserer Patientinnen, die ab dem 1.1.2009 diagnostiziert wurden, an das Krebsregister Baden-Württemberg zu melden. Wir erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung von 1 – 2 Euro. Unterlassen wir ordnungswidrig die Meldung, können wir mit Geldbuße bis 25.000 Euro bestraft werden.

 

Die Meldung ist nur online über das Internet nach einer mehrstufigen, mehrtägigen Registrierungsprozedur möglich.

 

Weil die Hersteller von Praxissoftware erst am 28.11.2011 angeschrieben wurden, gibt es bislang keine Schnittstelle, die eine automatisierte Übernahme von Daten aus unserer Praxis-EDV in die Meldungsdatei ermöglicht.

 

Vor der Meldung müssen wir die Patientinnen mithilfe eines sechsseitigen Merkblattes über das Krebsregister, Art und Umfang der Datenerhebung, den Datenschutz und ihr Widerspruchsrecht aufklären. Das ist unterschriftlich zu dokumentieren.

 

Merkblatt und Formulare sollen wir aus dem Internet herunterladen und ausdrucken.

 

Nach einem halben Jahr Erfahrung mit diesem Gesetz ist erkennbar, dass die Umsetzung in unseren Praxen scheitern muß:

 

Bereits der Registrierungsprozeß ist eine hohe Hürde. Die sorgsame Aufklärung der Patientinnen, das Erfassen der Personendaten, der Diagnosen und Therapiedaten sind zeitaufwändig.

 

Im Ergebnis verweigern die Patientinnen ihre Zustimmung zur Meldung, weil sie wollen, dass ihr Arzt seine Arbeitszeit ihnen und ihrem Leiden widmet statt der Bürokratie.

 

Die Folge: Bereits im Krebsregister erfasste Daten müssen gelöscht werden.

 

Momentan bemühen sich KVBW und MEDI bei den Verantwortlichen des Krebsregisters eine Praxis freundlichere Lösung sowie eine adäquate Bezahlung durchzusetzen.

 

Wie sollen wir uns verhalten? Bis zur Klärung der Modalitäten muß jeder für sich entscheiden, wie er mit dem Gesetz umgeht: Gesetzeskonformes Ausfüllen, "aktives Abwarten" oder die Patientinnen auch über ihr Widerspruchsrecht aufklären. Viele Kollegen haben sich - durchaus im Interesse des Krebsregisters und der ganzen Sache - zunächst für "aktives Abwarten" entschieden. Von Sanktionen ist derzeit nichts bekannt.

 

Hier finden Sie alles Wissenswerte zum Krebsregistergesetz:

 

http://www.krebsregister-bw.de/Service.438.0.html

 

Bitte beachten: Seit 16.03.2012 gibt es hier ein neues Patientinnen-Widerspruchsformular!