Gendiagnostikgesetz

Entsprechend Gendiagnostikgesetz dürfen ab 01.02.12 genetische Beratungen nur noch von qualifizierten Ärzten durchgeführt werden.


Wir führen ja hauptsächlich folgende relevanten Untersuchungen durch bzw. veranlassen sie: 

Thrombophilie-Diagnostik bei Frauen aus Risikofamilien vor Pillen-Verschreibung (Faktor V und Prothrombin-Mutation), Ersttrimester-Screening, Organscreening im II. Trimenon. 

  1. Bei der Thrombophilie-Diagnostik ist keine genetische Beratung vorher notwendig, da es sich "nur" um eine sogenannte "diagnostische" genetische Untersuchung im Sinne von § 3 GenDG handelt (eine Beratungspflicht besteht nur bei sogenannten "prädiktiven" genetischen Untersuchungen). 
    Es ist nur das schriftliche Einverständnis der Patientin notwendig.
  2. Beim Organscreening im II.Trimenon ist keine Beratung notwendig, da es keine gezielte, explizit genetische Untersuchung ist (das ist auch die Auffassung der Pränataldiagnostiker an der UFK Tübingen - OA Hoppmann) 
  3. Beim Ersttrimester-Screening ist eine Beratung durch qualifizierte Ärzte notwendig.

Eine Powerpoint-Präsentation zum Thema, erstellt vom Kollegen Dr. Albrecht Storz, finden Sie hier.

 

Download
Gendiagnostik-Gesetz_(GenDG) 18.01.2012.
Microsoft Power Point Präsentation 144.0 KB

Als Hilfestellung für diesen Test bieten die Bezirksärztekammern freiwillige Refresherkurse von 6 Stunden an. Da die Ärztekammern selbst erst recht spät informiert wurden, ist der Zeitrahmen für diese Kurse nun denkbar knapp, so dass noch nicht alle Termine fest stehen.


Veranstaltungsorte und -termine finden Sie auf der Homepage der Landesärztekammer

www.laek-bw.de