Entsprechend Gendiagnostikgesetz dürfen ab 01.02.12 genetische Beratungen nur noch von qualifizierten Ärzten durchgeführt werden.
Wir führen ja hauptsächlich folgende relevanten Untersuchungen durch bzw. veranlassen sie:
Thrombophilie-Diagnostik bei Frauen aus Risikofamilien vor Pillen-Verschreibung (Faktor V und Prothrombin-Mutation), Ersttrimester-Screening, Organscreening im II. Trimenon.
Eine Powerpoint-Präsentation zum Thema, erstellt vom Kollegen Dr. Albrecht Storz, finden Sie hier.
Als Hilfestellung für diesen Test bieten die Bezirksärztekammern freiwillige Refresherkurse von 6 Stunden an. Da die Ärztekammern selbst erst recht spät informiert wurden, ist der Zeitrahmen für diese Kurse nun denkbar knapp, so dass noch nicht alle Termine fest stehen.
Veranstaltungsorte und -termine finden Sie auf der Homepage der Landesärztekammer