INF-Eil-News Juli 2013

Im Rahmen unseres diesjährigen Berufspolitischen Seminars referierte Dr. Metke, Vorsitzender der KVBW, am 06.07.13 in Donaueschingen u.a. über die geplanten EBM-Änderungen ab Oktober 2013 sowie die Ursachen für die Honorarverluste der Frauenärzte in 4/12. Gegenmaßnahmen werden bereits diskutiert.

Ein Hauptdiskussionspunkt stellte der Umgang mit der Abrechnung der neu eingeführten Option des erweiterten Organscreenings im 2. Trimenon in die Mutterschaftsrichtlinien dar, die eingeführt wurde, ohne gleichzeitig eine entsprechende Abrechnungsposition im EBM zu schaffen.

Dr. Metke skizzierte in kurzen Statements die KV-Einstellung:

Ø      Führt ein entsprechend qualifizierter Arzt das erweiterte Organscreening auf Wunsch der Patientin durch, hat er einen Anspruch auf Erstattung dieser Leistung.

Ø      In Ermangelung einer EBM-Ziffer muss die Leistung nach einer analogen GOP der GOÄ abgerechnet werden.

Ø      Die Rechnung muss in diesem Fall an die Patientin ausgehändigt werden, da sie Vertragspartnerin ist - nicht die Krankenkasse ! (gegenüber der KK dürfte aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots nur der einfache Gebührensatz angewandt werden, gegenüber der Patientin ist eine Steigerung möglich).

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Rechnung Organscreening
Rechnung Organscreening.doc
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 Ø      Da das erweiterte Organscreening ein Bestandteil der Mutterschaftsrichtlinien ist, hat die Patientin einen Anspruch auf Erstattung.

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Ultraschallscreening Einverständniserklärung
2. Ultraschllascreening Einverständniser
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 Falls Kassen die Kostenübernahme verweigern, sollten die Patientinnen uns sofort darüber informieren . Diese Infos dann bitte weiterleiten (per mail an die INFinfo@inf.gyn.de oder per Fax 07761/64118). Die KV wird dann entsprechende Maßnahmen ergreifen.

 

Einen ausführlichen Brief über die Honorarverluste der Frauenärzte sowie ein Abrechnungsvorschlag für das Organscreening erhalten Sie in den nächsten Tagen direkt von der KV.